Natura 2000 ist das EU-weite Netz von Schutzgebieten. Ziel ist es, die wichtigsten Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Natura 2000 besteht aus den von den europäischen Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Flora-Fauna-Habitat
(FFH)-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten SAC (Special Areas of Conservation), umfasst aber auch die nach der Vogelschutzrichtlinie von 2009 (Richtlinie 2009/147/EG) ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete SPA (Special Protection Areas). Mit der Schaffung dieses Netzes von Schutzgebieten, in denen besondere Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt getroffen werden, kommt die Europäische Union einer klaren Verpflichtung aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt nach.
Die FFH-Richtlinie listet fast 200 Lebensraumtypen sowie 700 Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlicher Bedeutung auf. Die Vogelschutzrichtlinie listet 181 europaweit gefährdete Arten auf, deren Lebensräume in den jeweiligen Mitgliedstaaten geschützt bzw. für die Lebensräume wiederhergestellt oder neu geschaffen werden müssen. Diese Lebensräume und Arten können langfristig nicht durch den Schutz isolierter Naturinseln erhalten werden, so groß ihr individueller Wert
auch sein mag. Durch die Schaffung eines zusammenhängenden Netzes von Gebieten, das sich über das gesamte Verbreitungsgebiet dieser Lebensräume und Arten erstreckt, soll Natura 2000 zu einem dynamischen und lebendigen System werden, das ihre dauerhafte Erhaltung gewährleistet.
Natura 2000 ist ein ganz besonderes Projekt, das uns allen am Herzen liegt. Es ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten, das unsere wunderschöne Natur bewahrt und für zukünftige Generationen sichert. Es ist uns ein großes Anliegen, die wichtigsten Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Natura 2000 ist ein echtes Herzensprojekt der Europäischen Union. Es besteht aus den von den europäischen Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten, den sogenannten SAC (Special Areas of Conservation). Aber auch die nach der Vogelschutzrichtlinie von 2009 (Richtlinie 2009/147/EG) ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete, die sogenannten SPA (Special Protection Areas), gehören dazu. Mit der Schaffung dieses Netzes von Schutzgebieten, in denen ganz besondere Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt getroffen werden, kommt die Europäische Union einer klaren Verpflichtung aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt nach.
Die FFH-Richtlinie führt uns fast 200 Lebensraumtypen sowie 700 Tier- und Pflanzenarten vor Augen, die für unser gemeinsames europäisches Erbe von Bedeutung sind. Die Vogelschutzrichtlinie listet 181 europaweit gefährdete Arten auf, deren Lebensräume in den jeweiligen Mitgliedstaaten geschützt bzw. für die Lebensräume wiederhergestellt oder neu geschaffen werden müssen. Diese Lebensräume und Arten können langfristig nicht durch den Schutz isolierter Naturinseln erhalten werden, so groß ihr individueller Wert.